V.E.M. - Verein für Ernste Musik
Auszug aus den Vereinsstatuten
§ 2: Zweck
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Förderung von der Organisation, Vermarktung und Durchführung von Konzerten mit ernster Musik sowie die Verbreitung von ernster Musik auf Videos und Tonträgern jeglicher Art.
§ 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
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(3) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch
a) Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge
b) Spenden
c) Einnahmen aus Veranstaltungen
d) Förderungen und Subventionen
e) Sponsoren
§4: Arten der Mitgliedschaft
(1) Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder.
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§7: Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. ...
(2) Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.
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